NEIN zum Logistikzentrum Philippsburg

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in Philippsburg

Man musste sachkundig sein, um zu begreifen, was wirklich unter dem TOP 2 der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt wurde.

Offiziell ging es dabei um ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan „Ehemalige Salmkaserne“ und die Behebung eines „kleinen Fehlers“. Doch BM Martus u. alle anderen staunten nicht schlecht, als der Fraktionsvorsitzende der CDU Hans-Gerd Coenen öffentlich machte um was es hier in Wirklichkeit ging.

Hintergrund der ganzen Aktion war nämlich ein anhängiges Normenkontrollverfahren, welches in Zusammenhang mit zahlreichen Versäumnissen und Fehlern der Verantwortlichen in Sachen Logistikzentrum stand. Alarmierend könnte hier der unanfechtbare Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes gewirkt haben, der BM Martus jetzt offensichtlich doch zum Handeln nötigte, so dass er einen seiner gemachten Fehler in der Sitzung korrigieren wollte.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende machte kompetent und argumentationsstark deutlich, dass er und seine Partei solchen Praktiken und einem politisch und moralisch fragwürdigem Eingriff in ein laufendes Verfahren nicht zustimmen würden. Einmal mehr setzte er sich so für unsere lebenswerte Stadt und ihre Bürger ein.

Außerdem erinnerte er daran, dass der Bebauungsplan unter gänzlich anderen Vorgaben geändert wurde, verwies auf wenig in Aussicht gestellte Arbeitsplätze und die geringen Gewerbesteuereinnahmen in Relation zum großen Ressourcenverbrauch. Ein zu großzügiger Vertrauensvorschuss hätte letztlich ein nachhaltiges Konzept mit vernünftiger und zukunftsorientierter Städteplanung zugunsten der Stadt verhindert …

Wohl wahr. Wir hätten uns sogar eine Bürgerbeteiligung und Fachleute für die Planung gewünscht. Dann müssten wir nämlich nicht um die Zukunft unserer Stadt bangen.

Nach dem starken Statement der CDU wirkten alle anderen Stellungnahmen dünn und endeten gewohnt kritiklos mit dem obligatorischen Ja.



Im Rechtsstreit um die Baugenehmigung für ein Logistikzentrum auf dem Gelände der ehemaligen Salmkaserne wurde vom 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg eine Entscheidung getroffen.

Der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof war das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, welches die Baugenehmigung ursprünglich 2018 erteilt hatte.  

Mit dem Beschluss vom 20.10.2020 hob der 5. Senat des VGH das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichtes auf, erklärte es für rechtswidrig und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die erteilte Baugenehmigung an.

Übersetzt bedeutet das, dass einmal mehr bis auf Weiteres nicht gebaut werden darf.

Der Beschluss des VGH endet mit dem Satz: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“

Nach einer wahrhaften Jagd durch alle möglichen Instanzen freut sich die Bürgerinitiative über dieses Urteil und dankt allen, die zu diesem Erfolg „Für ein lebenswertes Philippsburg“ beigetragen haben.

Der jüngst erstellte und minimalistisch konzipierte Lärmaktionsplan dürfte vielen Bürgern einmal mehr gezeigt haben, dass der Schutz der Bevölkerung nicht wirklich als Aufgabe unserer obersten Vertretung gesehen wird. Selbst aktive, engagierte Bürgerbeteiligung aus verschiedenen Stadtgebieten konnten hier keinen angemessenen Arbeitseinsatz auslösen.  

Wir werden sehen, wie eifrig die politisch Verantwortlichen nun tätig werden, um die Interessen bevorzugter Dritter zu wahren.

Derweil kämpfen wir weiter „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft für uns Bürger in dieser Stadt.

Gegen den Bebauungsplan „Ehemalige Salmkaserne“ ist vor dem beschließenden Senat des VGH noch ein Normenkontrollverfahren anhängig, über das erst noch entschieden werden wird.



Badischer Neuste Nachrichten | Bruchsaler Rundschau | Landkreis | 29.10.2020
 
Philippsburg (ber). Das geplante Logistikzentrum auf dem ehemaligen Kasernengelände von Philippsburg kann vorerst nicht gebaut werden. Im Beschwerdeverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe kassiert. Dies teilen die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und ihr Rechtsanwalt Tobias Lieber mit. Der VGH habe der Beschwerde der Antragsteller stattgegeben, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgeändert und die aufschiebende Wirkung der gegen die Baugenehmigung erhobenen Klage angeordnet. Damit darf, wie es heißt, Dietz Logistik bis auf Weiteres von der Baugenehmigung keinen Gebrauch machen.

Wie Lieber mitteilt, stützt sich der Beschluss des VGH darauf, dass das Landratsamt bei der Erteilung der Baugenehmigung zu Unrecht die Verkehrslärmauswirkungen des Bauvorhabens nicht berücksichtigt und keine entsprechenden baulichen, betrieblichen oder organisatorischen Nebenbestimmungen erlassen hat. In der bisher genehmigten Form sei das Vorhaben gegenüber dem Grundstück „rücksichtslos beziehungsweise unzulässig“, so Lieber.

Infolge der Entscheidung des VGH muss nun – wenn die Dietz AG grundsätzlich an ihrem Bauvorhaben festhält – das Landratsamt prüfen und entscheiden, welche zusätzlichen Schutzvorkehrungen zur Reduzierung der Verkehrslärmbelastung angeordnet werden. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.


Trotz langem Anlauf - zu kurz gesprungen! Auf halber Strecke ist eine GR-Mehrheit stehen geblieben. Lag’s am holprigen Vorbereitungsweg? Zuerst gab es Lärmkartierungen auf denen die Straße zwischen Philippsburg und Huttenheim sowohl als L 602 als auch mit L 555 dokumentiert war. Auf diesen Fauxpas angesprochen, mutmaßte der Planer, dass es sich um einen Tippfehler handelt. Vertrauensbildende Verfahren sehen anders aus.

In vielen bundesdeutschen Kommunen gilt der Lärmaktionsplan (LAP) als strategische Aufgabe: Von der geänderten Verkehrslenkung bis hin zum „flüsternden“ Straßenbelag. Diese Vorgabe ist auch im Zwischenbericht vom Planungsbüro beschrieben. „Ziele sind … ein Konzept zur Bekämpfung von Umgebungslärm … um schädliche Auswirkungen … durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.“ Das entspricht der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Wird jedoch ein LAP auf die Schaffung von Tempo-30-Zonen reduziert, so wie es eine GR-Mehrheit will, erfüllt das nur halbherzig die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm. Die zur Bürgerbeteiligung erstellte Zusammenfassung lässt sich mit dem bekannten Slogan umschreiben: Gehört werden, heißt nicht, erhört werden! Das Prozedere hinterlässt frustrierte Bürger*innen.

Anwohner der Mühlfeldsiedlung verweisen auf den Lärmschutz des Baugebietes Erlenwiesen. Der Hinweis auf den „negativen Bestandsschutz“ für die Mühlfeldsiedlung, ist für die Betroffenen kaum
nachvollziehbar.
Huttenheimer Anwohner der Wiesenstraße und Sandrain haben sich zahlreich wegen dem Lärm von der B 35 zu Wort gemeldet. Auch wenn die Belastungen technisch schwierig nachweisbar sind, sollten dennoch Verbesserungen angestrebt werden.

Die erneuerte Schanzenstraße wurde erst für den Durchgangsverkehr von Bussen gesperrt. Nun wird die Sperrung wegen des ÖPNV wieder aufgehoben.

Eine GR-Mehrheit hat einem Logistikzentrum zugestimmt. Doch mit den zu erwartenden Lkw- Verkehrs- und Schadstoffbelastungen, will man sich erst befassen, wenn die Auswirkungen entstanden sind. Das Kind muss erst in den Brunnen fallen, damit für den Beistand ein bürokratischer Antrag gestellt werden kann.



Mit wohlwollendem Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bei seinem Gemeindebesuch in Philippsburg, auch den Lärmaktionsplan angesprochen hat. Dieser bietet nach seiner Aussage die Möglichkeit auf innerörtlichen Kreisstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h anzuordnen, wenn die Stadt Philippsburg einen entsprechenden Antrag stellt.

In diesem Zusammenhang wird erneut die Anfrage aktuell, wie das von Bürgermeister Martus zitierte Gesetz heißt, wonach zukünftig zu erwartende Verkehrszunahmen nicht mit in den Lärmaktionsplan einbezogen werden dürfen. Nach wie vor warten wir auf eine Antwort auf die Frage: Auf welches „Gesetz“ wird hier Bezug genommen? Und ob dieses anonyme Gesetz vielleicht auch Paragrafen hat? Die Bitte nach einer korrekten und vollständigen Quellenangabe steht noch immer unbeantwortet im Raum.

Doch zurück zu den positiven Aspekten des Besuches von Dr. Schaudigel. Mit Neugierde haben wir die Zusage von Landrat Schaudigel vernommen, dass die Landratsamtsverwaltung unter den Aspekten Lärmschutz und Verkehrssicherheit prüfen wolle, ob für den Stadtteil Rheinsheim ein mögliches Lkw-Durchfahrtsverbot angeordnet werden kann. Spät, aber vielleicht noch nicht zu spät hat man in Rheinsheim erkannt, dass ein Mega-Logistikzentrum in Philippsburg, nicht nur Huttenheim und die Kernstadt belasten wird. Und dass die vermehrten Lkw-Verkehre, die aus allen Himmelsrichtungen das geplante Logistikzentrum als Ziel ansteuern, stets die optimale Fahrtroute wählen, ist höchst unwahrscheinlich. Somit lassen sich Irrfahrten durch die Stadtteile und die Kernstadt kaum ausschließen.

Angesichts dieser neuen Entwicklung hoffen wir, dass die Gemeinderatsvertreter aus der Kernstadt und Huttenheim hellhörig werden und genau verfolgen, ob der Stadtteil Rheinsheim mit seinem berechtigten Anliegen Erfolg hat. Wir drücken in jedem Fall die Daumen - natürlich auch mit dem Hintergedanken, dass eine gestärkte Sensibilität das lärm- und abgasverursachende Mega- Logistikzentrum in Frage stellt.



Zum Leserbrief „Ohne Dialog wird vieles verspielt“ (Ausgabe vom 25. Juli):

Glaubt man den Worten des Verfassers, sieht es um Philippsburgs Zukunft wohl düster aus. Ohne Logistikzentrum scheint Philippsburg wohl dem Untergang geweiht zu sein. Und einen Schuldigen (Wo war die BI?) hat der Leserbriefschreiber auch gleich zur Hand.
Der Abzug der Bundeswehr, die Beschlüsse zum Zwischenlager, die Schließung des Goodyear-Werks, die Verhinderung der Ansiedlung eines Logistikers, all dies lastet er nun der BI „Für ein Lebenswertes Philippsburg“ an.

Ich möchte den Verfasser daran erinnern, dass es zu diesem Zeitpunkt noch gar keine BI gab. Für all diese Entscheidungen haben einzig und allein die Politik und private Unternehmer die Verantwortung zu tragen. Ebenso trägt die Politik die Verantwortung für Entscheidungen, die zur Nutzung und künftigen Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes getroffen wurden. Hierzu wurden die erforderlichen Beschlüsse gefasst und verabschiedet. Leider setzt man hier einzig und allein auf die Ansiedlung eines Mega-Logistikers und macht sich wieder einmal von einer Branche beziehungsweise einem einzigen Arbeitgeber abhängig. Über Alternativen will man erst gar nicht nachdenken. Dass es auch anders geht, haben die umliegenden Gemeinden mit der Entwicklung ihrer Industrie und Gewerbegebiete zur Genüge gezeigt. Viele Einwohner aus Philippsburg haben sich zusammengeschlossen, weil sie durch diese Beschlüsse und die Ansiedlung des Logistikzentrums künftig massive Belastungen befürchten. Aus diesem Grund wurde die Bi gegründet.

Ernsthafte Dialogbereitschaft mit den betroffenen Anwohnern bestand jedoch weder von Seiten des Unternehmens noch von Seiten der Verwaltung. Kritische Anwohner wurden von der Dietz AG und Teilen der Verwaltung von Anfang an als Querulanten, Aufwiegler, Schwarzbauer und Zukunftsverhinderer bezeichnet. In einem ähnlich geplanten Projekt in Hessen hat der Investor Dietz ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Einbinden der betroffenen Bürger und damit der Dialog für ihn keine Option ist. Zum Wesen unserer Demokratie und der Gewaltenteilung gehört es, verwaltungsrechtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Insofern liegt auch hier der Verfasser mit seiner Behauptung falsch, dass die Gerichte über ein – oder kein – „Lebenswertes Philippsburg“ entscheiden, es wird lediglich die Rechtmäßigkeit des Handelns der Exekutive überprüft. Wenn die Verwaltung alles richtig gemacht hat, dann hat ja weder die Stadt noch der Investor etwas zu befürchten.

Auch wenn es dem Verfasser, einigen Unternehmern und der Verwaltung nicht passt, hier nehmen nur Bürger ihre von der Verfassung verbrieften Rechte wahr. Man sollte sie deswegen nicht verurteilen und an den Pranger stellen.



Erfreut nahm die BI zur Kenntnis, dass die Wirth-Gruppe inzwischen die Ansiedlung eines Logistikers als zeitlich begrenzt deklarierte und weiter an ihrem zukunftsorientierten Modell festhalten möchte. Ein Modell, das uns zeigen könnte, dass es Win-Win für Bürger und Unternehmer geben kann. Konkrete Angaben und Zielvorgaben von Unternehmerseite sorgten dabei für die notwendige Transparenz und lassen uns weiter auf Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektive hoffen.

Gerade Corona hat uns gelehrt, dass sowohl das eigene Lebensumfeld als auch Arbeitsplätze, die nicht im Mindestlohnsektor angesiedelt sind, für ein Überleben und Leben wichtig sind. Wir hätten uns gewünscht, dass die Logistik-Befürworter das erkannt hätten und ambitionierter „gearbeitet“ hätten.

Im Blick auf unsere anstehenden Gerichtsurteile liegen dort scheinbar die Nerven völlig blank. Auch wenn wir nicht allen wirren Gedankengängen folgen oder diese kommentieren möchten, werden wir uns von einem Befürworter sicher keine mangelnde Dialogbereitschaft vorwerfen lassen.

Denn, ein „Dialog“ gestaltete sich für uns schwierig und war letztlich unmöglich, nachdem angekündigte Veranstaltungen und Gespräche einfach nicht stattfanden, unser Gegenüber nichts hören wollte, Fragen grundsätzlich unbeantwortet blieben und man am Ende nur Dritte sprechen ließ.

„Gesprächsanfragen“, die direkt oder indirekt mit Geld verbunden werden, lehnen wir und alle unsere Mitglieder allerdings grundsätzlich ab. Das ist richtig. Auf solch dünnes Eis begeben wir uns definitiv nicht. (Auch wenn das manche nicht begreifen wollen!!!)

Dennoch gehen wir sehr gerne noch einmal fundiert auf den Faktor Geld in Zusammenhang mit dem Logistikzentrum und der miserablen Finanzlage der Stadt ein – gefallen wird dies dem einen oder anderen aber sicher nicht.

Uns gefällt indes nicht, dass man uns angreift, weil wir unsere Rechte als Bürger wahrnehmen. Aber wen wundert es noch, wenn man selbst im GR um seine Rechte kämpfen muss… Wir kämpfen auf jeden Fall weiter, „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft in unserer Stadt.



Jetzt Mithelfen & mitmachen!

Wer sich mit engagieren möchte, kann uns auch per E-Mail über info@lebenswertes-philippsburg.de erreichen oder über das offizielle Kontaktformular.
 
 
 

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