Im Rechtsstreit um die Baugenehmigung für ein Logistikzentrum auf dem Gelände der ehemaligen Salmkaserne wurde vom 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg eine Entscheidung getroffen.
Der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof war das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Karlsruhe, welches die Baugenehmigung ursprünglich 2018 erteilt hatte.
Mit dem Beschluss vom 20.10.2020 hob der 5. Senat des VGH das vorherige Urteil des Verwaltungsgerichtes auf, erklärte es für rechtswidrig und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die erteilte Baugenehmigung an.
Übersetzt bedeutet das, dass einmal mehr bis auf Weiteres nicht gebaut werden darf.
Der Beschluss des VGH endet mit dem Satz: „Der Beschluss ist unanfechtbar.“
Nach einer wahrhaften Jagd durch alle möglichen Instanzen freut sich die Bürgerinitiative über dieses Urteil und dankt allen, die zu diesem Erfolg „Für ein lebenswertes Philippsburg“ beigetragen haben.
Der jüngst erstellte und minimalistisch konzipierte Lärmaktionsplan dürfte vielen Bürgern einmal mehr gezeigt haben, dass der Schutz der Bevölkerung nicht wirklich als Aufgabe unserer obersten Vertretung gesehen wird. Selbst aktive, engagierte Bürgerbeteiligung aus verschiedenen Stadtgebieten konnten hier keinen angemessenen Arbeitseinsatz auslösen.
Wir werden sehen, wie eifrig die politisch Verantwortlichen nun tätig werden, um die Interessen bevorzugter Dritter zu wahren.
Derweil kämpfen wir weiter „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und eine Zukunft für uns Bürger in dieser Stadt.
Gegen den Bebauungsplan „Ehemalige Salmkaserne“ ist vor dem beschließenden Senat des VGH noch ein Normenkontrollverfahren anhängig, über das erst noch entschieden werden wird.
Autor: B. Liebel
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Bürgerinitiative für ein Lebenswertes Philippsburg