Badischer Neuste Nachrichten | Bruchsaler Rundschau | Landkreis | 29.10.2020
 
Philippsburg (ber). Das geplante Logistikzentrum auf dem ehemaligen Kasernengelände von Philippsburg kann vorerst nicht gebaut werden. Im Beschwerdeverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe kassiert. Dies teilen die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Philippsburg“ und ihr Rechtsanwalt Tobias Lieber mit. Der VGH habe der Beschwerde der Antragsteller stattgegeben, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgeändert und die aufschiebende Wirkung der gegen die Baugenehmigung erhobenen Klage angeordnet. Damit darf, wie es heißt, Dietz Logistik bis auf Weiteres von der Baugenehmigung keinen Gebrauch machen.

Wie Lieber mitteilt, stützt sich der Beschluss des VGH darauf, dass das Landratsamt bei der Erteilung der Baugenehmigung zu Unrecht die Verkehrslärmauswirkungen des Bauvorhabens nicht berücksichtigt und keine entsprechenden baulichen, betrieblichen oder organisatorischen Nebenbestimmungen erlassen hat. In der bisher genehmigten Form sei das Vorhaben gegenüber dem Grundstück „rücksichtslos beziehungsweise unzulässig“, so Lieber.

Infolge der Entscheidung des VGH muss nun – wenn die Dietz AG grundsätzlich an ihrem Bauvorhaben festhält – das Landratsamt prüfen und entscheiden, welche zusätzlichen Schutzvorkehrungen zur Reduzierung der Verkehrslärmbelastung angeordnet werden. Diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Badischer Neuste Nachrichten | Bruchsaler Rundschau | Landkreis | 29.10.2020


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