Trotz langem Anlauf - zu kurz gesprungen! Auf halber Strecke ist eine GR-Mehrheit stehen geblieben. Lag’s am holprigen Vorbereitungsweg? Zuerst gab es Lärmkartierungen auf denen die Straße zwischen Philippsburg und Huttenheim sowohl als L 602 als auch mit L 555 dokumentiert war. Auf diesen Fauxpas angesprochen, mutmaßte der Planer, dass es sich um einen Tippfehler handelt. Vertrauensbildende Verfahren sehen anders aus.

In vielen bundesdeutschen Kommunen gilt der Lärmaktionsplan (LAP) als strategische Aufgabe: Von der geänderten Verkehrslenkung bis hin zum „flüsternden“ Straßenbelag. Diese Vorgabe ist auch im Zwischenbericht vom Planungsbüro beschrieben. „Ziele sind … ein Konzept zur Bekämpfung von Umgebungslärm … um schädliche Auswirkungen … durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.“ Das entspricht der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Wird jedoch ein LAP auf die Schaffung von Tempo-30-Zonen reduziert, so wie es eine GR-Mehrheit will, erfüllt das nur halbherzig die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm. Die zur Bürgerbeteiligung erstellte Zusammenfassung lässt sich mit dem bekannten Slogan umschreiben: Gehört werden, heißt nicht, erhört werden! Das Prozedere hinterlässt frustrierte Bürger*innen.

Anwohner der Mühlfeldsiedlung verweisen auf den Lärmschutz des Baugebietes Erlenwiesen. Der Hinweis auf den „negativen Bestandsschutz“ für die Mühlfeldsiedlung, ist für die Betroffenen kaum
nachvollziehbar.
Huttenheimer Anwohner der Wiesenstraße und Sandrain haben sich zahlreich wegen dem Lärm von der B 35 zu Wort gemeldet. Auch wenn die Belastungen technisch schwierig nachweisbar sind, sollten dennoch Verbesserungen angestrebt werden.

Die erneuerte Schanzenstraße wurde erst für den Durchgangsverkehr von Bussen gesperrt. Nun wird die Sperrung wegen des ÖPNV wieder aufgehoben.

Eine GR-Mehrheit hat einem Logistikzentrum zugestimmt. Doch mit den zu erwartenden Lkw- Verkehrs- und Schadstoffbelastungen, will man sich erst befassen, wenn die Auswirkungen entstanden sind. Das Kind muss erst in den Brunnen fallen, damit für den Beistand ein bürokratischer Antrag gestellt werden kann.


Autor: Bürgerinitiative für ein Lebenswertes Philippsburg
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