Bedingt durch das für uns begrenzte Berichtsvolumen können wir nur die wichtigsten Punkte gegenüberstellen:

Ausführungen von BM Martus: „Stadtverwaltung, BM und GR sind … mit dem Ziel gestartet, das Maximum an Lärmschutzmaßnahmen … zu erreichen. Nur dies lässt das Gesetz … im Moment zu. Zukünftig zu erwartende Verkehrszunahmen dürfen nicht einbezogen werden.“

BI: Auf welches „Gesetz“ wird hier Bezug genommen? Hat das namenlose Gesetz auch Paragraphen? Wenn ja, dann bitte die korrekte und vollständige Quellenangabe.

Jedenfalls das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EU-Richtlinie 2002/49/EG) sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Paragraphen 47a-47f als 6, kann damit nicht gemeint sein. Denn da heißt es:

„Aufgabe, Ziel und Ablauf des Lärmaktionsplans

Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwartenden Einwirkungen verschiedenartiger Lärmquellen, ein Programm zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.“ Alles andere wäre eher bürokratisch, als logisch.

Ausführungen von BM Martus: „In der Öffentlichkeitsveranstaltung … am 25.05.2020 … wurde aus der Bürgerschaft drauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße von Philippsburg Richtung Huttenheim um die L 602 und nicht wie … im Lärmaktionsplan bezeichnet, um die L 555 handelt. Dieser Einwand ist nicht richtig! Die ehem. L 602 führt seit dem 01.01.2020 die Bezeichnung L 555.“

BI: Auf die Frage, warum die Landesstraße zwischen Philippsburg und Huttenheim in einer Planungsunterlage als L 555 dargestellt ist, und nicht wie bekannt als L 602, gab es die klare Antwort: Die Verwechselung der Landesstraßen sei auf einen „Tippfehler“ zurück zu führen! Was jetzt?

Die Lärmkartierung und der Abgleich erfolgten 2017 bzw. 2019 und bilden die Grundlage für den aktuellen Lärmaktionsplan. Was hat die Umbenennung in 2020 mit diffusen Ermittlungen der Verkehrsbelastungsdaten zu tun?


Autor: Bürger Initiative
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