Da die Firma Dietz im neuen Bauantrag auf den „Erweiterungsbau“ (erstes Bürgerbegehren) verzichtete, hätte der Gemeinderat den damals gefassten Beschluss auf Antrag der CDU zurücknehmen können.
Damit hätte der Gemeinderat gleichzeitig verhindert, dass der Logistiker später wieder problemlos vergrößern kann. Die Mehrheit im Gemeinderat wollte das leider nicht und man nahm auch den zweiten Beschluss nicht zurück.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die „Begründung“ der ULi, warum sie die Beschlüsse nicht zurückgezogen hat. So „argumentierte“ man im letzten Stadtanzeiger wie folgt: „Wenn dieser Beschluss zurückgenommen werden würde, so wäre das erste Bürgerbegehren hinfällig.“
„Bürger unserer Stadt haben mit ihrer Unterschrift entschieden, dass ein solches Bürgerbegehren durchgeführt werden muss…“ (???)
Das soll eine Begründung sein? Eine größere Fehlinterpretation und Verdrehung der Tatsachen ist wohl kaum möglich. Deshalb explizit für die ULi: Die Bürgerbegehren wurden schon durchgeführt und mit großem Erfolg abgeschlossen. Die Bürgerbegehren waren Mittel zum Zweck. Es sind Instrumente, die es Bürgern erlauben, ihre Interessen zu verteidigen, wenn es ihre gewählten Vertreter nicht tun.
Nachdem alle erforderlichen Kriterien für die Bürgerbegehren erfüllt waren, hätte der Gemeinderat seine Beschlüsse zurücknehmen können. Das wollte man aber nicht! Die Befürworter wollten den Bürgerentscheid (einschließlich Wahlkosten von ca. 15 000 €!!). Sie haben damit wieder gegen berechtigte Wählerinteressen und eine Zukunft in dieser Stadt gestimmt.
Die Unternehmer hat es sicher gefreut. Sie haben den Gewinn und wir die Lasten.
Nach diesen Informationen kann jeder selbst entscheiden, wie er die Aussagen der ULi bewertet. In Sachen Transparenz und „Seifert Logistik“ lesen sie bei uns demnächst mehr. Auch hier wird es Zeit für mehr Realismus.
Bis dahin kämpft die BI weiter „Für ein lebenswertes Philippsburg“.
Autor: B. Liebel
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