Mit Verwunderung haben wir die Aussage der ULi im Stadtanzeiger Nr. 47 zum Bebauungsplan „Ehemalige Salmkaserne“ gelesen. Vielleicht kennen die Kommentatoren die zurückliegenden Entwicklungsschritte nur vom Hörensagen. Doch das entbindet nicht von der Verpflichtung des Aktenstudiums, um zutreffende Angaben tätigen zu können.

Die Geschichte dieses Bebauungsplans ist durch eine Aneinanderreihung von Absichtserklärungen geprägt, die nur solange Bestand hatten, bis das gewünschte politische Ergebnis erreicht war. Ein kurzer Exkurs über die Abfolge des zitierten Bebauungsplans macht das deutlich: Im Jahr 2012 beantragte die Fa. BioEnergie Nordbaden GmbH einen Vorhabensbezogenen Bebauungsplan, um den nördlichen Teil des ehemaligen Kasernengeländes in ein Gewerbe- und Industriegebiet umzunutzen. Gleichzeitig wurde avisiert, auch die Fa. Gredler + Söhne GmbH dorthin zu verlagern. Auf Basis dieses Antrags veranlasste der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemalige Salmkaserne“.

Im Aufstellungsbeschluss heißt es u.a. „…die Gesellschaft BioEnergie Nordbaden GmbH (hat) vor, das vorhandene Heizkraftwerk zu reaktivieren und über die Verwertung von Grünschnittmaterial ökologisch zu betreiben. Die entstehende Energie soll in das Stromnetz der EnBW eingespeist werden.“ Ebenso ist in der Satzung-Planungskonzeption zu lesen: „Im Süden, im Bereich des bestehenden Heizkraftwerkes, möchte sich die Gesellschaft BioEnergie Nordbaden selbst ansiedeln.“ Schließlich wird Anfang 2014 sogar die Errichtung eines thermischen Blockheizkraftwerkes ins Spiel gebracht.

Die planungsrechtlichen Festsetzungen nehmen u.a. Bezug auf das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG): „Je nach Betrieb, der sich im Industriegebiet ansiedeln wird, ist möglicherweise, unabhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan, ein zusätzliches Verfahren nach BImSchG erforderlich.“

Genau das hat der Verwaltungsgerichtshof – immerhin das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht – aufgegriffen, in dem er klagenden Philippsburger Bürgern mit einem Urteilsspruch zu ihrem Recht verhalf. Und die ULi-Fraktion? Ignoriert die gerichtliche Ohrfeige, Augen zu und durch!


Autor: Bürgerinitiative
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