Rationale Menschen wissen, dass für ein lebenswertes Philippsburg viele Faktoren zusammenspielen und müssen dahingehend sicher nicht belehrt werden.

Zusätzlich besitzen sie aber auch die Fähigkeit die Komplexität eines „Faktors“ zu erfassen, seine Relevanz zu erkennen und können eine auf allen Fakten basierende Entscheidung treffen. Fehlt eine solch rationale Vorgehensweise bei Entscheidungsträgern, strahlen sie weder Kompetenz aus noch können sie für die notwendige Akzeptanz ihrer Entscheidungen sorgen!

In diese Richtung könnte auch der unabhängige Verwaltungsgerichtshof (VGH) gedacht haben, als er im Beschwerdeverfahren bzgl. der Baugenehmigung positiv für Philippsburgs Bürger entschied und die Beschwerde als „zulässig“ und „begründet“ erklärte.

Außerdem „erschüttern“ die angeführten Gründe laut VGH „tragende Erwägungen“ voriger Entscheidungen.

Weiter sah das Gericht eine Verletzung des „Rücksichtnahmegebotes“ und bemängelte dabei u.a. die „…Festlegung von…notwendigen Maßnahmen ..“. „Im Übrigen läge es…im Verantwortungsbereich der Beigeladenen …belastbare Werte … zu liefern.“ (Hinweis: Beigeladener war die Unternehmensvertretung!) Als Beispiel führt der VGH aus: „Hinsichtlich der Belastung durch LKW ist mithin mehr als eine Verdoppelung der Fahrzeugzahlen zu erwarten.“ (!!), und weiter, „Raum für…Einbeziehung der wirtschaftlichen Folgen für die Beigeladene … bleibt da nicht, da an dem Vollzug eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes…kein öffentliches Interesse bestehen kann.“

Was für eine Klatsche an alle Verantwortlichen!

Dennoch sagte ein mehrheitlicher Gemeinderat nach diesem Urteil weiter Ja und wir fragen uns ernsthaft: Wann hört man auf, dienlich zu sein und dient dem Amt? Wann erinnert man sich an die Kontrollfunktion des Gemeinderates und füllt den Platz aus, auf dem man es sich in komfortabler Mehrheit so bequem gemacht hat? Und wann hört man endlich auf, Edelmut anzuführen, statt den Mut zu besitzen, Fehler einzugestehen?

Wir sind jedenfalls froh, dass das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs Unternehmerinteressen nicht über Bürgerrechte stellte und für Schutz sorgt, wo andere kläglich versagten.


Autor: B. Liebel
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